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   LG Leipzig, 06.10.2006 - 10 O 1649/06   

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https://dejure.org/2006,31563
LG Leipzig, 06.10.2006 - 10 O 1649/06 (https://dejure.org/2006,31563)
LG Leipzig, Entscheidung vom 06.10.2006 - 10 O 1649/06 (https://dejure.org/2006,31563)
LG Leipzig, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - 10 O 1649/06 (https://dejure.org/2006,31563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Verwendung einer Preisanpassungsklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen; Abschluss von Erdgasversorgungsverträgen; Möglichkeit einer "angemessenen" Preiserhöhung; Unkontrollierbarkeit der Berechtigung zur Erhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 33
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus LG Leipzig, 06.10.2006 - 10 O 1649/06
    Der Beklagten ist nach der im Verbandsprozess zugrundezulegenden kundenfeindlichen Auslegung eine Preiserhöhung auch dann erlaubt, wenn ein Anstieg bei einem der Kostenfaktoren durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird und die Beklagte daher insgesamt keine höheren Kosten zu tragen hat, als dies bei Abschluss des Belieferungsvertrages der Fall war (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1717 [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 38/05] bis 1718).
  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 218/85

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Zeitschriften-Abonnement-Vertrag;

    Auszug aus LG Leipzig, 06.10.2006 - 10 O 1649/06
    Der Begriff "angemessen" ist dehnbar und lässt offen, in welchem Verhältnis eine Anhebung bei der Erhöhung einzelner Preisfaktoren erfolgen soll (vgl. BGH NJW 1986, 3134 bis 3136).
  • LG Leipzig, 24.06.2004 - 10 O 694/04
    Auszug aus LG Leipzig, 06.10.2006 - 10 O 1649/06
    Die Verwendung einer ähnlichen wie die im Tenor genannte Preisanpassungsklausel - allerdings ohne Kündigungsrecht für den Kunden - wurde der Beklagten vom erkennenden Gericht bereits durch das Urteil vom 24.06.2004 (Az.: 10 O 694/04) rechtskräftig untersagt.
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